GLOSSAR
Nachfolgend finden Sie Erklärungen häufig gebrauchter Fachausdrücke in alphabetischer Reihenfolge:
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A
2D-Abflussberechnung
Mittels dieser Methode werden in einem hydraulischen 2D-Modell die Anschlagslinien und Überflutungsflächen für verschiedene Jährlichkeiten berechnet.
Es wird dafür ein Geländemodell des Flusses und seiner Vorländer erstellt. In dieses Modell "schickt" man eine Hochwasserwelle und simuliert so die verschiedenen Hochwässer. Berechnet wird mit einer Finiten-Differenzen-Methode der Wasserspiegel und die Fließgeschwindigkeiten in jedem Punkt des Modells.
Beispiel eines Netzes zur hydraulischen 2D-Abflussberechnung, © riocom/Heidrich
Anschlaglinie
Die Anschlaglinie ist die Verschneidungslinie zwischen der Überflutungsfläche und dem Gelände. Sie bildet bei Hochwasser die Grenze zwischen den mit Wasser benetzten und den im Trockenen liegenden Geländeflächen.
Ausschnitt aus NÖ Atlas Karte Hochwasser im Bereich Zellerndorf. Darstellung der Anschlaglinien für ein dreißig- und ein hundertjährliches Hochwasser und den zugehörigen Überflutungsflächen, © NÖ Atlas 2013
Aufweitung
Unter Aufweitungen versteht man eine Verbreiterung des Flussbettes.
Aus Sicht des Hochwasserschutzes besteht der Vorteil einer Aufweitung darin, dass in einem größeren Abflussquerschnitt mehr Wasser ohne Ausuferungen abgeführt werden kann.
Aus ökologischer Sicht haben Aufweitungen den positiven Effekt, dass der Fluss mehr Platz für eine natürliche Entwicklung und die Schaffung von Lebensräumen hat. Prinzipiell verringert sich bei gleich bleibendem Durchfluss die Fließgeschwindigkeit in einem größeren Querschnitt.
Beispiel eines regulierten Weinviertler Baches nach einer geringfügigen Aufweitungsmaßnahme, © riocom/Schwingshandl
Beispiel einer Naturnahen Gestaltung nach einer Aufweitungsmaßnahme an der Mank NÖ, © riocom/Schwingshandl
Ausführungsprojekt
Im Gegensatz zum Einreichprojekt müssen im Ausführungsprojekt alle baureifen Pläne beinhaltet sein.
B
Bemessungshochwasser
Das Bemessungshochwasser ist ein Hochwasserereignis, das zur bautechnischen Dimensionierung einer Hochwasserschutzanlage oder einer wasserbaulichen Anlage dient. In der Regel ist das Bemessungshochwasser gleich dem 100jährlichen Hochwasser.
Flächen hinter den Schutzanlagen sind - sofern das Bauwerk nicht versagt - bis zum Bemessungsereignis vor Überflutungen durch Hochwasser geschützt.
Bestand/Projekt
Unter Bestand versteht man den gegenwärtigen Zustand, und unter Projekt, den Zustand nach Umsetzung der geplanten (Schutz)maßnahmen.
C
D
Digitales Geländemodell
Ein digitales Geländemodell (DGM) bildet mit Hilfe von Höhenpunkten und Bruchkanten die natürliche Erdoberfläche ab. Erstellt werden diese Geländemodelle oft mittels Laserscanbefliegungen.
Dieses Digitale Geländemodell bildet die Basis für die 2D-Abflussberechnung und die Planungen von Hochwasserschutzanlagen.
Prinzip der LaserScan-Befliegung als Basisdaten für ein Digitales Geländemodell
E
Einreichprojekt/Detailplanung
Das Detailprojekt oder die Detailplanung beschreibt die Maßnahmen in technischer und funktionaler Hinsicht, in ihren Auswirkungen auf die Umwelt und auf allfällig betroffene fremde Rechte.
Im Einreichprojekt müssen alle erforderlichen Unterlagen für das betreffende Bewilligungsverfahren vorhanden sein.
Einzugsgebiet
Das Einzugsgebiet eines Gewässers beschreibt den Anteil der Geländeoberfläche, aus dem Wasser einem Gewässer zufließt. Das Einzugsgebiet der Pulkau beginnt im Bereich von Ludweishofen und endet bei der Mündung der Pulkau in die Thaya. Es umfasst ein Gebiet von ca. 531 km².
F
Flussbett
Das Flussbett ist der Bereich des Flusses, der generell aus Sohle und Ufer besteht. Sobald ein Fluss über seine Ufer tritt, spricht man von Überflutung oder Ausuferung.
Darstellung eines Flussbetts, © PG-Net
Förderwesen im Schutzwasserbau
Die Finanzierung von Vorhaben erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bundesmittel. Die Festlegung der Betragsleistung der Nutznießer (meist der Konsenswerber) erfolgt gemäß dem Wasserrechtsgesetz.
Die Anträge auf Förderung aus Bundesmitteln werden durch die Bundeswasserbauverwaltung gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz geprüft.
Auf Grund der Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes besteht gegen die Republik kein Rechtsanspruch auf die Finanzierung oder Förderung von schutzwasserbaulichen Maßnahmen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Freibord
Das Freibord bezeichnet in der Wasserwirtschaft den Abstand zwischen einem Wasserspiegel beim Bemessungsereignis und der Oberkante des Schutzbauwerkes bzw. dem Gewässerufer.
Bei technischen Bauwerken dient das Freibord der Abdeckung von Unsicherheiten in der Berechnung bzw. der statistischen Bemessungsgrößen.
In der Regel wird bei Erdbauwerken ein Freibord von 50 cm und bei Mauern ein Freibord von 10-30 cm vorgesehen.
Freibord zwischen Wasserspiegel bei HQ100 und der Oberkante der Schutzmauer, © riocom/Müllebner
Hochwasserschutzmauer eingestaut beim Hochwasser 2013 an der Donau im Bereich Machland, © riocom/Schwingshandl
G
(Abfluss-)Ganglinie
Die Abflussganglinie ist die graphische Darstellung der Abflussänderung über die Zeit. An Pegelstationen, die über einen Schreibpegel verfügen, kann die Änderung des Wasserstandes über die Zeit aufgezeichnet werden. Mit Hilfe einer Pegelschlüsselkurve kann dann die Abflussganglinie ermittelt werden. Diese Kurve beschreibt den Zusammenhang zwischen Wasserstand und Durchfluss im Pegelprofil.
Abflussganglinie eines hundertjährlichen Hochwassers an der Pulkau am Pegel Pulkau, Quelle: Technischer Bericht zur Generellen Studie Hochwasserschutz Pulkau, riocom 2012
Generelles Projekt/Studie
Studien betrachten meist ein gesamtes Flussgebiet bzw. eine Region. Sie dienen dazu, einen Überblick über die notwendigen schutzwasserwirtschaftlichen Zielsetzungen erlangen.
Generelle Projekte sind Entwürfe, die sowohl die schutzwasserwirtschaftlichen Zielsetzungen, als auch die Art und Weise der vorgesehenen Verwirklichung einer Maßnahme in Grundzügen darstellen. Sie bilden die Grundlage für Detailplanungen.
In Generellen Projekten werden meist gesamte Gewässer bzw. längere Gewässerabschnitte betrachtet und die Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie zur Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit bzw. des Gewässerzustandes dargestellt. Die einzelnen Maßnahmen werden für das gesamte Gewässer aufeinander abgestimmt.
H
Hinterlandentwässerung
Damm- und Mauerbauwerke bieten zwar Schutz vor Überflutungen durch Fließgewässer, bilden jedoch auch oft eine Barriere bei der Entwässerung im Siedlungsbereich.
Unter Hinderlandentwässerung versteht man die kontrollierte Abfuhr bzw. Ausleitung von Wässern, die im Falle eines Hochwassers hinter der Schutzanlage anfallen (Niederschlags- bzw. Abwässer in Siedlungsgebieten).
Die Hinterlandentwässerung erfolgt meist über Gräben, Drainagen und Pumpwerke.
100jährliches Hochwasser
Das ist ein Hochwasserereignis, das im langjährigen statistischen Mittel alle 100 Jahre einmal auftritt.
In Österreich wird in den meisten Fällen das hundertjährliche Hochwasser als Bemessungsgröße für den Hochwasserschutz von Siedlungen verwendet.
30jährliches Hochwasser
Das ist ein Hochwasserereignis, das im langjährigen statistischen Mittel alle 30 Jahre einmal auftritt. Die Wassermenge und die Überflutungsfläche sind beim 30jährlichen Hochwasser geringer als beim 100jährlichen.
Hochwasserbetrieb
Von Hochwasserbetrieb spricht man, während eines Hochwasserereignisses ab dem Zeitpunkt, ab dem die Schutzwirkung der Hochwasserschutzanlage zu arbeiten beginnt. Es ist meist der Zeitpunkt, ab dem der Damm benetzt wird.
In eigenen Betriebsplänen werden die zu setzenden Maßnahmen für den Hochwasserbetrieb geregelt.
EU-Hochwasserrichtlinie
Am 25.4.2007 hat das Europäische Parlament die Richtlinie 2007/60/EC zur Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser angenommen. Ziel der Richtlinie ist es, Hochwasser und dessen negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie auf Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen.
Die Richtlinie sieht einen Drei-Stufen-Ansatz vor:
- Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011
- Sofern ein echtes Hochwasserrisiko besteht: Erstellung von Gefahrenkarten und Risikokarten bis Ende 2013
- Pläne für das Hochwasserrisikomanagement für ebendiese Gebiete bis Ende 2015
Die Hochwasserrichtlinie (HWRL) wurde 2011 mit der WRG Novelle 2011, BGBl. I Nr. 14/2011 in nationales Recht übergeführt und ist innerhalb der oben genannten Fristen zu implementieren.
Hochwasserschutzdamm
Ist ein technisches Bauwerk zum Zweck des Hochwasserschutzes. Je nach Ausführung kann zwischen homogenen Erddämmen und Zonendämmen unterschieden werden. Hochwasserschutzdämme und -mauern zählen zu den aktiven, linearen Schutzmaßnahmen.
Hochwasserschutzmauer
Ist ein technisches Bauwerk zum Zweck des Hochwasserschutzes. Hochwasserschutzmauern werden oft aus Dichtbeton hergestellt und werden meist dort eingesetzt, wo Dämme wegen mangelnder Aufstandsfläche nicht errichtet werden können. Hochwasserschutzmauern und -dämme zählen zu den aktiven, linearen Schutzmaßnahmen.
Hochwasserschutzmauer, © riocom/Müllebner
Relative Höhe/absolute Höhe
Die absolute Höhe bezeichnet den Abstand eines Objektpunktes zu einem festgelegten Referenzpunkt des Meeresspiegels. In Österreich bezieht man sich auf den mittleren Pegelstand der Adria in Molo Sartorio von Triest. Die Angabe der absoluten Höhe in Österreich erfolgt in Meter über Adria.
Die relative Höhe bezeichnet den Abstand eines Objektpunktes zu einer angegebenen Referenzhöhe, z.B. die relative Dammhöhe gibt die Höhe eines Dammes gegenüber dem umgebenden Gelände an.
Homogendamm
Er besteht im Gegensatz zum Zonendamm aus einheitlichem Material. Das Material wird lagenweise eingebracht und verdichtet. Im Falle eines Hochwassers sickert Wasser langsam durch den Damm und tritt am Böschungsfuß als Klarwasser wieder aus.
Homogendamm, © riocom/Müllebner
Hochwasser - Rückhaltebecken, Gesteuert/ungesteuert
Das Hochwasserrückhaltebecken ist eine technische Hochwasserschutzmaßnahme, die im Falle eines Hochwassers die Abflussspitze dämpft und den erhöhten Abfluss zeitverzögert in das Unterwasser abgibt. Ungesteuerte Becken haben einen fixen Abflussquerschnitt durch den das Wasser abgeführt wird. Bei gesteuerten Becken kann z.B. über eine Pegelsteuerung der Abflussquerschnitt im Auslaufbereich verändert werden.
Aufnahme Rückhaltebecken Ragelsdorf am Retzbach. Ungesteuerter Auslauf unter der Bundesstraße B3 zwischen Hollabrunn und Grenzübergang Haugsdorf, © Google Earth
Aufnahme des Auslaufs beim Rückhaltebecken Stullneggbach in der Steiermark, © riocom/Zahnt
Hydraulik
Ist die Lehre vom Strömungsverhalten der Flüssigkeiten.
Hydrologie
Ist die Wissenschaft, die sich mit dem Wasser über, auf und unter der Landoberfläche der Erde befasst.
I
Instandhaltung
Instandhaltung und -pflege von Schutzmaßnahmen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass zum Beispiel ein Damm seine Schutzfunktion im vollen Umfang erfüllen kann und nicht in seiner Standsicherheit beeinträchtigt wird.
Verpflichtet zur Instandhaltung wird in den meisten Fällen der Konsensinhaber der Schutzanlage.
J
K
Kanal (Trenn- und Mischsystem)
Die Abwasserentsorgung kann über Misch- oder Trennsystem erfolgen. Mischwasserkanäle führen, im Gegensatz zur getrennten Ausführung, Regenwasser und Schmutzwasser im selben Kanalleitungssystem ab.
Regenwasserkanäle im Trennsystem münden oft direkt in Fließgewässer ein. Schmutzwasser und Mischwasserkanäle werden über Kläranlagen geführt.
Bei der Kanaleinleitung in ein Fließgewässer sollte eine Rückstauklappe vorgesehen werden, damit bei erhöhter Wasserführung im Gewässer das Wasser nicht durch den Kanal zurück auf das Grundstück bzw. in Richtung der Wohngebäude gelangt.
Rückstauklappe beim Auslauf eines Pumpwerks in Mauthausen OÖ, © riocom/Heidrich
Konsens(werber)
Im Hochwasserschutzbereich versteht man unter Konsens oder Konsenswassermenge, den Abfluss auf den eine Hochwasserschutzanlage dimensioniert worden ist.
Der Konsenswerber (Genehmigungswerber, Antragsteller) ist jene Person oder Gebietskörperschaft, in deren Namen der Antrag auf Genehmigung der Anlage bei der Behörde eingebracht wird.
Konstruktionsober- und unterkante (KOK, KUK)
In der wasserwirtschaftlichen Planung von Hochwasserschutzobjekten spielen vor allem Brückenbauwerke eine wichtige Rolle, da sie den Abflussquerschnitt begrenzen.
Wird eine Brücke durchflossen, dann begrenzt bei zunehmendem Abfluss die Konstruktionsunterkante KUK (Tragwerksunterkante) die Abflussmenge durch den Brückenquerschnitt. Die Brücke wird solange eingestaut, bis der Wasserspiegel über die Konstruktionsoberkante KOK (Tragwerksoberkante) ansteigt, man spricht dann von einer Überströmung.
Bahnbrücke in Zellerndorf mit Kennzeichnung von Konstruktionsunter- und Konstruktionsoberkante. © riocom/Köfmüller
L
Laufentwicklung
Im naturnahen Wasserbau wird dem Fluss wieder Raum zurückgegeben, sodass er sich wieder selbständig entwickeln kann und natürliche Flusslandschaften entstehen. Diese Rückgabe an Raum erfolgt meist durch die Entfernung von Sohl- und Uferbefestigungen.
M
Migrationshindernis
Querbauwerke wie Sohlstufen, Abstürze und Wehranlagen stellen oft unüberwindbare Hindernisse für Fließgewässerorganismen (z.B. Fische) dar. Überlebenswichtige Habitate (z.B. Laichplätze) können nicht mehr erreicht werden, was sich negativ auf die Bestandsentwicklung der Gewässerorganismen auswirkt.
Heute werden diese Migrationshindernisse so umgestaltet, dass sie wieder passierbar sind bzw. mit sogenannten Fischaufstiegshilfen umgangen.
Sohlstufe an der Pulkau bei der Mündung in die Thaya, © riocom/Schwingshandl
Sohlstufe an der Pulkau zwischen Obritz und Seefeld-Kadolz, © riocom/Zahnt
Fischaufstiegshilfe an der Donau bei Naarn, OÖ, © riocom/Heidrich
Mobilschutz
Der Mobilschutz ist eine technische Hochwasserschutzmaßnahme, die im Falle eines Hochwassers aufgebaut werden muss um eine Schutzwirkung zu erzielen. Mobilschutzelemente sind häufig spezielle Dammbalken, mit denen zum Beispiel Querungen von Wegen durch Hochwasserschutzdämme oder -mauern verschlossen werden können.
Die Dammbalken bestehen häufig aus Metall und werden dicht (Dichtungsbänder an den Balken) aneinander gesteckt. Der Anschluss an Mauern oder Dämme erfolgt über Schienen. Die Balken müssen laufend gewartet und kontrolliert werden. Es sind Übungsaufbauten notwendig um im Falle des Falles richtig und rasch reagieren zu können. Nach dem Abbau müssen sie gereinigt werden.
Mobiler Verschluss bei einer Straße im Machlanddamm beim Hochwasser 2013, © riocom/Schwingshandl
N
O
Ökologische Funktionsfähigkeit
Darunter versteht man die Intaktheit des Lebensraumes Fließgewässer. Die ökologische Funktionsfähigkeit kann einerseits durch Gewässerverschmutzungen beeinträchtigt werden, andererseits kann durch bauliche Eingriffe (künstliche Abstürze, Begradigungen), das Gewässer nicht mehr optimal als Lebensraum oder Laichplatz genutzt werden.
P
Pegelmessstelle
An einer Pegelmessstelle misst man den Wasserstand in einem Gewässer. Die Messung erfolgt mit verschiedenen Geräten, z.B. Messlatte, Drucksonde, etc.. Über die sogenannte Pegelschlüsselkurve ist der Wasserstand mit dem zugehörigen Abfluss im Querschnitt der Messstelle verknüpft.
An der Pulkau befinden sich mehrere Pegelmessstellen (Pulkau, Haugsdorf, Zwingendorf). Die aktuellen Messwerte finden Sie hier.
Pegelmessstelle des Hydrographischen Dienstes Niederösterreich in Haugsdorf, © riocom/Liehr
Polderentleerung
Als Polder wird ein durch Dämme abgeschlossener Bereich bezeichnet.
In diesem Fall handelt es sich um im Hochwasser geflutete Bereiche, die sich nach Abklingen der Hochwasserwelle wieder entleeren. Die Entleerung erfolgt entweder im freien Gefälle auf der Geländeoberfläche oder durch ein technisches Bauwerk wie z.B. einen Entleerungsgraben mit Absperrbauwerk oder durch ein Pumpwerk. Im Falle des Hochwassers bleiben die Entleerorgane entweder komplett geschlossen oder lassen nur geringe Wassermengen aus dem Polder abfließen. Nach dem Hochwasser wird durch diese Absperrorgane das Wasser wieder in das Gewässer zurückgeleitet.
Pumpstation
Pumpstationen befinden sich meist in den tieferliegenden Geländebereichen im Vorland, dort wo sich das im Hinterland anfallende Wasser sammelt und dann durch die Dämme abgeleitet werden kann. Oft werden auch Pumpstationen im Bereich von Kanälen angeordnet.
Pumpstation in Mauthausen OÖ, © riocom/Heidrich
Q
R
Renaturierung
Im Wasserbau versteht man darunter die Wiederherstellung des naturnahen Verlaufs eines Gewässers. Gewässer wurden in den vorangegangenen Jahrzehnten oftmals begradigt. Durch Renaturierung wird wieder Dynamik und Entwicklung in das Gewässer gebracht und die Weiterentwicklung und Entstehung von Lebensräumen durch gezielt gesetzte Initialmaßnahmen gefördert.
Restrisiko
Das Restrisiko beschreibt die Gefahren eines Systems trotz vorhandener Sicherheitssysteme. Hochwasserschutzanlagen bieten im Normalfall bis zum Bemessungshochwasser Schutz. Da es sich um technische Bauwerke handelt, können sie einerseits selbst versagen, andererseits können größere Hochwasserereignisse auftreten, als das Bemessungshochwasser.
Es gibt keinen 100%-igen Hochwasserschutz.
Retention/Rückhalt
In der Wasserwirtschaft ist mit Retention der Rückhalt von Wasser gemeint. Sie bewirkt eine Dämpfung bzw. eine zeitliche Verschiebung des Abflusses.
Von fließender Retention spricht man, wenn eine Hochwasserwelle beim durchfließen einer längeren Fließstrecke abgeschwächt wird. Dieser Effekt ist umso stärker, je länger die Fließstrecke ist und je breiter eventuell vorhandene Überschwemmungsräume sind. Durch die Begradigung von Flüssen in den vergangenen Jahrzehnten wurde das Retentionsvermögen vieler Flüsse herabgesetzt.
Beim Durchfließen eines Sees steigt zu Beginn des Hochwassers der Wasserspiegel im See an und nach erreichen eines bestimmten Niveaus erhöht sich der Abfluss am unteren Ende des Sees. Nach dem Abklingen der Hochwasserwelle sinkt der Wasserspiegel im See wieder und es wird noch eine Zeit lang mehr Wasser abgegeben, als zu diesem Zeitpunkt zufließt. Dies geschieht bis der ursprüngliche Seewasserspiegel wieder erreicht ist. Die Abflusskurve eines Fließgewässers wird beim Durchfluss durch einen See also gedämpft. Dieses Prinzip wird auch bei Hochwasserrückhaltebecken genutzt und wird stehende Retention genannt.
Veränderung der Abflussganglinie durch Retention. Die schraffierte Fläche beschreibt das genutzte Retentionsvolumen, © riocom
S
(Sohl)befestigung
Unter Sohlbefestigung versteht man im Flussbau die Sicherung des Flussbettes gegen Abtrag und Eintiefung. Die Sohle kann zum Beispiel gepflastert oder betoniert werden. Im naturnahen Wasserbau verzichtet man weitgehend auf Abpflasterungen, Eintiefungen werden akzeptiert. Punktuell werden Sohlsicherungsmaßnahmen in biologischer Bauweise (mit Holzpiloten) durchgeführt.
Oft werden Gewässer an den Böschungen durch Sicherungsmaßnahmen gegen Abtrag befestigt. Diese Maßnahmen können unterschiedlich ausgeführt werden.
Ingenieurbiologische Sicherungsmaßnahmen an der Böschung des Eckbachs in Neuwaldegg, © riocom/Schwingshandl
Sohlgurt aus Holzpiloten, © riocom/Schwingshandl
Sohlschwelle zur Sicherung der Pulkausohle, sowie Steinsicherung an der Böschung in Zellerndorf, © riocom/Kömüller
Sukkzessionsfläche
Sukzessionsflächen sind Flächen die über längere Zeit sich selbst überlassen werden. Es kommt zu einer sukzessiven Entwicklung von verschiedenen standorttypischen Vegetationsgesellschaften.
T
U
Überflutungsfläche
Die Fläche, die bei einem bestimmten Hochwasserereignis von Wasser benetzt ist. Die Überflutungsflächen der in Niederösterreich untersuchten Gewässer finden Sie hier.
Ausschnitt aus NÖ Atlas Karte Hochwasser im Bereich Zellerndorf. Darstellung der Anschlaglinien für ein dreißig- und ein hundertjährliches Hochwasser und den zugehörigen Überflutungsflächen, © NÖ Atlas 2013
Überströmstrecke
Ist das Hochwasserereignis größer als das Bemessungshochwasser der Schutzanlage, besteht die Gefahr des Überströmens der gesamten Anlage. Um eine gezielte Überströmung zu erreichen, werden an bestimmten Stellen gut befestigte Dammscharten vorgesehen, die als Überströmstrecken bezeichnet werden.
Ziel ist es, dass Wasser über den Erddamm fließen kann, ohne diesen dauerhaft zu beschädigen.
Überströmstrecken oder Notentlastungen werden oft bei Dämmen von Rückhaltebecken vorgesehen.
Befestigte Überströmstrecke im Hochwasserschutzdamm von Saxen, OÖ, © riocom/Zahnt
Angesprungene Überströmstrecke an der Donau bei Naarn beim Hochwasser im Juni 2013, © riocom/Schwingshandl
Notentlastung des Rückhaltebeckens Roseldorf an der Schmida, © riocom/Schwingshandl
Uferbord
Das Uferbord ist die Geländekante, die das Flussbett vom Vorland trennt.
Die Geometrie des Flussbetts. Die Kante zwischen Uferbank und Vorland bezeichnet man als Uferbord. © PG-Net
V
Versagen von Hochwasserschutzmaßnahmen (Überströmen, Bruch,...)
Eine Schutzanlage kann nie 100%-igen Schutz bieten. Sogenannte Überlastfälle, wie z.B. Überströmen, Bruch, oder Pumpenausfall können ein Versagen der Hochwasserschutzmaßnahme bewirken.
Dammbruch beim Hochwasser 2006 an der March, © BH Gänserndorf
Überströmter Dammabschnitt beim Hochwasser 2006 an der March, © BH Gänserndorf
Vorland
Das Vorland ist das Gelände, das direkt an das Flussbett anschließt. Man unterscheidet, nach der Uferseite in Fließrichtung gesehen, in linkes und rechtes Vorland.
W
EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) trat im Jahr 2000 in Kraft und zielt darauf ab, bis 2015 einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand für Oberflächengewässer sowie ein gutes ökologisches Potenzial und einen guten chemischen Zustand für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer zu erreichen. Ziel ist eine systematische Verbesserung und keine weitere Verschlechterung.
Die Wasserrahmenrichtlinie wurde im Jahr 2003 durch die Novelle des Wasserrechtsgesetzes 1959 (BGBl. Nr. 215/1959 i.d.g.F.) in nationales Recht überführt.
In der EU-Wasserrahmenrichtlinie und im Wasserrechtsgesetz wird geregelt, dass bei Maßnahmen an Fließgewässern die ökologische Funktionsfähigkeit mit betrachtet werden muss. Es sind nur Maßnahmen genehmigungsfähig, die die ökologische Funktionsfähigkeit bzw. den ökologischen Zustand der Gewässer nicht verschlechtert. Eine Verbesserung ist wenn möglich vorzusehen.
Wasserrechtliche Bewilligung
Jedes Vorhaben oder jede Maßnahme, die über den Gemeinbedarf hinausgeht, bedarf einer wasserrechtlichen Bewilligung. Die Bewilligung wird nach der Durchführung des Wasserrechtverfahrens erteilt. Die genauen Bestimmungen und Regelungen finden sich im Wasserrechtsgesetz (WRG 1959 idgF.)
Als zuständige Wasserrechtsbehörde fungiert in den meisten Fällen die Bezirksverwaltungsbehörde. Das Wasserrechtsverfahren endet mit einem Wasserrechtsbescheid. Die aufrechten Bescheide sind im Wasserbuch einsehbar.
Österreichisches Wasserrechtsgesetz
Das Wasserrechtsgesetz 1959 (BGBl. Nr. 215/1959 i.d.g.F.) stellt das umfassende gesetzliche Regelwerk zur Beurteilung von unterschiedlichsten aus wasserwirtschaftlicher Sicht relevanten Lebensverhältnissen dar.
Es regelt die Benutzung der Gewässer, den Schutz und die Reinhaltung der Gewässer und es behandelt den Schutz vor den Gefahren des Wassers.
Nach dem Wasserrechtsgesetzt besteht in Österreich kein Rechtsanspruch auf einen Schutz vor Hochwasser.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Wasserspiegel, Wassertiefe
Der Wasserspiegel ist die Höhe einer Wasseroberfläche und wird genauso wie die Geländehöhe in Meter über Adria (absolute Höhe) angegeben. Die Wassertiefe ist der Abstand in Meter zwischen Wasserspiegel und Geländehöhe (relative Höhe).
Wasserverband
Wasserverbände sind Organisationen, die im Bereich der Wasserwirtschaft tätig sind. Wasserverbände können gegründet werden, wenn sich Maßnahmen an Gewässern über mehrere Gemeinden bzw. sonstige Verantwortliche erstrecken. Als Mitglieder kommen Wassergenossenschaften, Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinde, Stadt, Bundesland), ein zur Erhaltung öffentlicher Verkehrswege Verpflichteter oder Anrainer, die ein Wasserrecht an dem betroffenen Gewässer innehaben in Frage.
Der Wasserverband Pulkau besteht aus 23 Mitgliedern (20 Gemeinden, 2 Gutsverwaltungen, 1 Firma). Er kümmert sich um Erhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an der Pulkau.
X
Y
Z
Zonendamm
Ein Zonendamm besteht aus mehreren Materialien unterschiedlicher Durchlässigkeit. Dämme, die im Hochwasserfall über mehrere Tage eingestaut werden, besitzen oft einen dichten Dammkern. Im Falle eines Hochwassers sickert Wasser in den Dammkörper. Der Sickerweg wird durch den dichten Kern verlängert.
Der Kern wird entweder aus dichtem Erdmaterial oder aus Bentonit-Suspensionen errichtet. Es kann auch eine Schmal- oder Spundwand zum Einsatz kommen.
Zonendamm, © riocom/Müllebner
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