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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Pulkautal Hochwasser und damit einhergehend Hochwasserschutz wurde in den letzten Jahren, vor allem durch die abgelaufenen großen Ereignisse im August 2002, März/Juli 2006 und Juni 2013, zum großen Thema in Österreich.

In vielen Orten wurde der Ruf nach der Errichtung von Schutzmöglichkeiten für die betroffenen Gebiete laut. Im Zuge der Arbeiten zur Erhöhung der Hochwassersicherheit kommt es immer wieder zu Unklarheiten bei der betroffenen Bevölkerung. Das hier aufgestellte Glossar erklärt die relevantesten Fachbegriffe im Zusammenhang mit Hochwasser und Hochwasserschutz.

Absolute Hochwassersicherheit - ist das möglich?

Hochwasser ist ein Naturereignis. In Österreich werden für Siedlungsgebiete in der Regel Schutzmaßnahmen bis zu einem hundertjährlichen Hochwasser errichtet. Ein solches Hochwasser tritt statisch betrachtet ein Mal in hundert Jahren auf. Das heißt aber nicht, dass es nicht schon morgen soweit sein kann bzw. dass nicht innerhalb weniger Jahre mehrere große Hochwasserereignisse abfließen können.

Die Schutzanlagen halten innerhalb der bekannten technischen Risiken und bei entsprechender Wartung, Instandhaltung und entsprechendem Betrieb eine Belastung bis zu dem Bemessungsereignis aus. Bei einer Überschreitung dieses Ereignisses - d.h. Abfluss eines größeren Ereignisses - kommt es weiterhin zu einer Gefährdung der Flächen hinter der Schutzanlage. Des Weiteren handelt es sich um ein technisches Bauwerk. Ein Gebrechen kann hier nie mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Herstellung eines hundertprozentigen Hochwasserschutzes ist daher unmöglich!

Für die Betroffenen ist es einerseits wichtig, sich dem Risiko bewusst zu sein, andererseits über Maßnahmen Bescheid zu wissen, die sie im Falle eines Hochwassers setzen können, um die Schäden zu minimieren. Als Basis dienen in den betroffenen Regionen, die Ausweisung der Überflutungsflächen, die Ausweisung von Gefahrenzonen und die vorliegenden Katastrophenschutzpläne.

Gesetzlicher Rahmen für Hochwasserschutzmaßnahmen

In vielen Fällen entscheiden sich die Gemeinden für die Errichtung einer Schutzanlage. Sie treten als Konsenswerber im Wasserrechtsverfahren auf und sind sodann Eigentümer und Betreiber der Anlage. Jeder Konsenswerber hat die Möglichkeit, sich um Mittel zur Förderung im Rahmen des Wasserbautenförderungsgesetzes zu bewerben. Gefördert werden Maßnahmen, die nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen geplant sind und errichtet werden.

In Österreich ist die Errichtung von Schutz- und Regulierungsbauten im Wasserrechtsgesetz geregelt. So hat die Errichtung eines Schutzbaus so zu erfolgen, dass es zu keiner Verschlechterung der Hochwassersituation für Ober- und Unterlieger kommt. Durch die Schutzbauten werden bestehende Rückhalteflächen ausgeschaltet und es ist für eine Kompensation der Flächen Sorge zu tragen. Der Erhalt bzw. die Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Fließgewässers ist als wesentlicher Punkt ebenfalls enthalten. Prinzipiell besteht in Österreich kein Rechtsanspruch auf den Schutz vor Hochwasser.

Von der Gefährdung bis zum Schutz

Wenn ein Hochwasserschutz in einer Gemeinde errichtet werden soll, so wird zuerst die IST-Situation ermittelt und daran anschließend Varianten zur Erreichung der Hochwassersicherheit erarbeitet. Die Planungen gehen von einer Grobplanung immer mehr ins Detail, bis die Unterlagen zur Einreichung bei der Wasserrechtsbehörde ausgereift sind. Eine wesentliche Komponente stellt die Grundaufbringung dar. Die Schutzbauten brauchen einen gewissen Platz für ihre Errichtung und oft müssen Grundstücke von privaten Eigentümern in Anspruch genommen werden. Eine frühzeitige Information der betroffenen Bevölkerung und die Abklärung der Bereitschaft der Bürger, das Hochwasserschutzprojekt auch aktiv mit zu tragen, ist daher von Vorteil.

Nach der Planung wird das Projekt eingereicht und im Zuge des wasserrechtlichen (und anderen notwendigen) Bewilligungsverfahren mit einem Bescheid genehmigt. Nach der Genehmigung kommt es zum Bau bzw. zur Umsetzung der Maßnahmen. Die Anlagen werden nach Abschluss der Arbeiten in Betrieb genommen und müssen von den Betreibern/Eigentümern ordnungsgemäß betrieben und instand gehalten werden.

Im Pulkautal wurden die Berechnungen der IST-Situation in der Generellen Studie zum Hochwasserschutz Pulkau durchgeführt. Die Gemeinden, die sich zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen entschlossen haben, durchlaufen derzeit den Planungsprozess. Genauere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Gemeindeseiten.

Weitere Informationen zum Thema Hochwasser und Hochwasserschutz finden Sie im Glossar.